Hausordnung und Baderegeln

In unserem Bad wollen sich alle wohlfühlen, deswegen sind Rücksicht und Respekt unabdingbar. Sicherheitsrelevante Regeln sind unbedingt zu beachten, damit niemand zu schaden kommt. Wir bitten darum, die Anweisungen unserer Mitarbeiter zu befolgen.

Haus- und Badeordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Badegäste,

wir freuen uns, Sie in unserem Geibeltbad Pirna begrüßen zu dürfen. Damit all unsere Badegäste einen angenehmen Aufenthalt im Bad- und Saunabereich haben, lässt sich die Einhaltung bestimmter Regeln nicht vermeiden. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich und ist verbindlich für alle Gäste des Geibeltbades Pirna.

1. Eine Ordnung für alle
1.1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Geibeltbad Pirna. Sie wird durch Aushang bekannt gegeben.
1.2. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung und dem Betreten des Geibeltbades Pirna erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen verbindlich an.
1.3. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung sein. Im Hallenbereich stellt der Badbetreiber für weitere Leistungen dem Badegast ein Armband mit einem integrierten Chip-Coin (Datenträger) zur Verfügung, der auch zum Öffnen und Verschließen eines Garderobenschrankes dient. Jeder Badegast im Hallenbereich, mit Ausnahme von Kindern unter 1,00 Meter, muss im Besitz eines gültigen Chip-Coin sein. Nimmt ein Badegast eine Leistung in Anspruch (Essen, Getränke, Sonderleistungen, etc.), muss er den Chip-Coin einscannen lassen. Die in Anspruch genommene und gescannte Leistung wird systemseitig zentral erfasst und auf einem entsprechend eingerichteten Kundenkonto verbucht. Die Leistungen sind beim Verlassen des Bades zu bezahlen.
1.4. Um den Eintritt nachweisen zu können, muss jeder Badegast im Besitz einer gültigen Verkaufsquittung sein.
1.5. Der Badbetreiber behält sich vor, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Bei ungültigen Eintrittskarten wird ein Nachlösen des gesamten Eintrittspreises gefordert oder ein Hausverbot durch die Badleitung ausgesprochen.
1.6. Der Badegast hat sofort bei der Kassierung das Wechselgeld zu prüfen. Spätere Beanstandungen sind nicht möglich.
1.7. Für die Benutzung der Saunalandschaft gilt unser „Saunaknigge“, der Bestandteil der Haus- und Badeordnung ist. Der „Saunaknigge“ hängt im Saunabereich aus.

2. Manches geht, manches geht nicht
2.1. Folgenden Personen ist der Zutritt zum Geibeltbad Pirna nicht gestattet:
• Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
• Personen, die Hieb-, Stich-, und Schusswaffen, sowie Pfefferspray und CS-Gas mit sich führen.
• Personen, die an Hautveränderungen (z. B. Schuppen, Schorf) leiden, die sich ablösen und ins Wasser übergehen oder ansteckend sein können.
• Personen mit offenen Wunden oder mit einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes.
• Personen, die im Nassbereich der Schwimmhalle keine handelsübliche Badebekleidung tragen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Aushänge.
• Personen, die Tiere mit sich führen.
2.2. Für nachfolgende Personen ist der Zutritt des Geibeltbades Pirna nur in Begleitung einer Person gestattet, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat:
• Personen unter 7 Jahren
• im Saunabereich Personen unter 14 Jahren
• Personen mit erheblichen geistigen oder körperlichen Einschränkungen
• Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können.
2.3. Schulgruppen und sonstige Besuchergruppen sind beim Aufsichtspersonal ordnungsgemäß an- und abzumelden. Die Aufsichtspflicht der Gruppenleiter wird dadurch nicht aufgehoben. Die Gruppenleiter übernehmen für ihre Klasse bzw. Gruppe die volle Verantwortung. Sie sorgen dafür, dass die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung sowie der sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen eingehalten werden.
2.4. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Benutzung der Solarien verboten.
2.5. Das Benutzen von Flossen, Schnorchel, Tennis-, Leder- und Gummibällen, Luftmatratzen und ähnlichen Badeutensilien ist nicht gestattet. Das Springen im Erlebnis- und Außenbecken und seitwärts ins Schwimmerbecken ist nicht gestattet.

3. Vorsicht, Rücksicht, Umsicht
Der Badegast hat alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe u. Ordnung zuwiderläuft, u. a.:
• Zerbrechliche und scharfkantige Gegenstände (z. B. Glas, Keramik, Porzellan) dürfen im Umkleide-, Sanitär-, Sauna- und Badebereich nicht mitgeführt oder benutzt werden.
• Sexuelle Handlungen und Belästigungen anderer Badegäste, z.B. durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherung, sind untersagt.
• Im Bad gibt es gekennzeichnete Raucherzonen. Außerhalb dieser Bereiche ist das Rauchen nicht gestattet. Dies gilt ebenso für elektronische Zigaretten.
• Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte dürfen nicht benutzt werden.
• Tiere sind im Geibeltbad nicht gestattet.
• Das Hineinstoßen und Untertauchen anderer Personen in das Wasser ist verboten, ebenso das unberechtigte Hilferufen.
• Das Fotografieren und Filmen ist im Saunabereich untersagt. Der Badbetreiber weist darauf hin, dass in allen anderen Bereichen des Geibeltbads Pirna Bildaufnahmen ausschließlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften angefertigt und vervielfältigt werden dürfen.
• Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Anlagen ausgeübt werden. Das Benutzen von Inlinern, Cityrollern oder Skatbords ist nicht gestattet.
• Die unbefugte Entnahme von Rettungsgeräten ist streng verboten.
• Das Schwimmen unter Sprunganlagen ist untersagt.
• Das Benutzen der Sprunganlagen, Rutschen und der Turn- und Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Hinweisschilder an den Anlagen sind zu beachten.
• Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung der Schnellschwimmerbahn.
• Schwimmhilfen sind im Schwimmer- und Springerbecken nur mit Erlaubnis des Fachpersonals gestattet. Springen mit Schwimmhilfen ist nicht gestattet.

4. Wer haftet?
4.1. Die Nutzung des Geibeltbades Pirna einschließlich ihrer Einrichtungen und Geräte (Rutsche, Strömungskanal, etc.) durch den Badegast erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Badbetreibers, das Bad und seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Den Anordnungen des Badpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
4.2. Jeder Badegast hat sich so zu verhalten, dass kein anderer Besucher belästigt, gefährdet oder geschädigt wird. Die Einrichtungen des Geibeltbad Pirna sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Schäden sind unverzüglich dem Badpersonal oder dem Badleiter mitzuteilen.
4.3. Der Badegast muss Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank -oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder andere Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er das zur Verfügung gestellte Armband mit integrierten Chip-Coin während des gesamten Aufenthalts im Geibeltbad Pirna stets am Körper (z. B. als Armband) zu tragen und zu keiner Zeit unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast. Bei einem schuldhaften Verlust des Chip-Coin hat der Badegast einen Betrag in Höhe von 40,00 € sowie zusätzlich nachweisbar gebuchte und in Anspruch genommene nicht verrechneter Leistungen zu entrichten. Dem Badegast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlicher geringerer Schaden eingetreten ist.
4.4. Zur Vermeidung weiteren Schadens, ist jeder Verlust eines Chip-Coins unverzüglich dem Badpersonal mitzuteilen.
4.5. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes diesen ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss zu kontrollieren und den Datenträger sorgfältig entsprechend Ziffer 4.3. aufzubewahren. Für die Aufbewahrung von Kleidung und sonstigen Gegenständen übernimmt der Badbetreiber keine Haftung.
4.6. Der Badbetreiber haftet für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften der Badbetreiber und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Badegast vertrauen darf.

5. Besondere Bestimmungen
5.1. Fahrzeuge dürfen im Bereich des Geibeltbades Pirna nur auf den hierfür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Ein Anspruch auf Parkraum besteht nicht.
5.2. Die Verweildauer im Bad beginnt mit der Benutzung des Eingangsdrehkreuzes und endet mit der Nutzung des Ausgangsdrehkreuzes und richtet sich einschließlich Umkleidezeit nach dem vom Besucher selbst gewählten Tarif. Bei Überschreitung dieser besteht Nachzahlungspflicht. Bei Sonderveranstaltungen erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises wegen zu lauter Musik.

6. Sauberkeit muss sein
6.1. Jegliche Verunreinigungen sind zu unterlassen.
6.2. Der Aufenthalt in den Duschräumen und im Badebereich ist nur in handelsüblicher Badebekleidung gestattet. Bitte beachten Sie hierzu unsere Aushänge.
6.3. Bade- und Saunaeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Vor dem Baden sind die Duschanlagen zu benutzen. Barfußgänge dürfen nur mit Badeschuhen betreten werden.
6.4. Liege- und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit Unterlage (Handtuch) benutzt werden.
6.5. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist im Bade- und Saunabereich untersagt.
6.6. Papier und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.

7. Rechtliche Hinweise
7.1. Das Personal des Geibeltbades Pirna übt gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Es hat das Recht, bei Verstößen gegen diese Haus- und Badeordnung diese Personen vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung des Bades auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Anweisungen des Badpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
7.2. Der Eingangsbereich, die Gänge zwischen den Spinden, der Rutscheneingang und -auslauf im Sicherheitslandebecken der Rutsche sowie die Ausgänge zum Außenbecken werden videoüberwacht. Die entsprechenden Bereiche sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet. Die Videoüberwachung dient dem Zweck der Wahrnehmung des Hausrechts sowie dem berechtigten Interesse an der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten. Zur Erfüllung der vorgenannten Zwecke werden Videoaufzeichnungen angefertigt. Die Videoaufzeichnungen werden für maximal 5 Kalendertage aufbewahrt und danach gelöscht, wenn sie zur Erreichung der beschriebenen Zwecke nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Innerhalb unseres Hauses erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Bearbeitung und Umsetzung unseres berechtigten Interesses benötigen. Eine Datenübermittlung der Aufzeichnungen an Dritte (z. B. Strafverfolgungsbehörden) findet nur statt, wenn dies zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Art. 17 DSGVO gilt entsprechend. Verantwortliche Stelle für die Videoüberwachung ist die Stadtwerke Pirna GmbH, Seminarstraße 18 b in 01796 Pirna. Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist unter der zuvor genannten Adresse bzw. datenschutz@stadtwerke-pirna.de erreichbar.
7.3. Wir möchten, dass unsere Badegäste jederzeit zufrieden sind. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anregungen, Beschwerden und Wünschen an den Kundenservice des Badbetreibers – wir sind gern für Sie da. Den Kundenservice können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: Stadtwerke Pirna GmbH, Seminarstraße 18 b in 01796 Pirna, Tel.: 03501 764 0, Fax: 03501 764 149, E-Mail: info@stadtwerke-pirna.de.
7.4. Ist der Badegast Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, hat er zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen ihm und der Stadtwerke Pirna GmbH im Bereich des Bäderbetriebs die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes des Zentrums für Schlichtung e.V. zu beantragen. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes des Zentrums für Schlichtung e.V. ist im Internet unter www.verbraucher-schlichter.de oder unter der Adresse Universalschlichtungsstelle des Bundes des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl am Rhein, Tel: 07851 795 79 40, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de erreichbar. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn der Badegast den Kundenservice der Stadtwerke Pirna GmbH kontaktiert hat und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Stadtwerke Pirna GmbH ist zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren der Universalschlichtungsstelle des Bundes des Zentrums für Schlichtung e.V. freiwillig bereit.
7.5. Personenbezogene Daten werden von der Stadtwerke Pirna GmbH nach Maßgabe der Datenschutzerklärung der Stadtwerke Pirna GmbH automatisiert gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls übermittelt. Die Datenschutzerklärung liegt an der Kasse aus.

8. Was Sie noch wissen sollten
8.1. Fundsachen werden an der Rezeption oder bei den Schwimmmeistern abgegeben. Es gelten die Bestimmungen des BGB über den Fund.
8.2. Die Öffnungszeiten werden durch aktuelle Aushänge und auf der Website des Geibeltbades Pirna bekannt gegeben.
Personen die außerhalb der Öffnungszeiten die Badeeinrichtung benutzen, begehen Hausfriedensbruch u. machen sich strafbar.
8.3. 20 Minuten vor der Schließzeit des Geibeltbades Pirna beginnt der Badeschluss und die Becken sind zu verlassen. Die 20 Minuten stehen für das Umkleiden zu Verfügung. Wird die Regelung nicht eingehalten und die Zeit überschritten, ist eine Nachgebühr entsprechend der aktuellen Preisregelungen zu entrichten.
8.4. Bei Einbruch der Dunkelheit, bei Gewitter und auf Anordnung des Aufsichtspersonals ist das Wasser und ggf. das Bad zu verlassen.
8.5. Das Freibad muss bei Gewitter aus Sicherheitsgründen unverzüglich verlassen werden. Sofern ein Tagestarif gebucht wurde, kann unter Vorlage einer gültigen Zutrittsberechtigung – entgegen der Regelung unter Ziff. 5.2. – ein erneuter Zutritt zum Freibad nach dem Gewitter gewährt werden. Sollte der Badegast wegen eines Gewitters in die Badehalle wechseln wollen, wird der entsprechende Tarif rabattiert.
8.6. Aus betriebstechnischen Gründen kann es vorkommen, dass bestimmte Bereiche des Geibeltbades nicht oder nur eingeschränkt benutzt werden können. Eine Rückerstattung bzw. Ermäßigung des Eintrittsgeldes erfolgt nicht.
8.7. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden.
8.8. Der Badbetreiber behält sich Änderungen der Haus- und Badeordnung vor.

Wünsche und Anregungen nimmt das Badpersonal oder der Badleiter gern entgegen. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt.

Badleitung und Geibeltbad-Team · Stadtwerke Pirna GmbH
April 2019

Ergänzungen zur Haus- und Badeordnung

§1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

(1) Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.

(2) Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z. B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen.

(3) Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten.

(4) Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.

(5) Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.

(6) Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet.

(7) Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.

(8) Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.

(9) Falls Teile des Bades bzw. der Sauna nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.

§2 Allgemeine Hygienemaßnahmen

(1) Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.

(2) Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).

(3) Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.

(4) Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).

(5) Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife (sofern die Duschräume geöffnet sind).

(6) Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.

§3 Maßnahmen zur Abstandswahrung

(1) Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.

(2) Dusch- und WC-Bereiche dürfen von maximal zwei Personen betreten werden.

(3) In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.

(4) In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.

(5) Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte der Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf nur in eine Richtung genutzt werden (z. B. Einbahnstraße, Schwimmerautobahn).

(6) Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.

(7) Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.

(8) Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.

(9) Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist.

(10) Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.

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